Bundesministerin Dr. Giffey mit Romani Rose und Vorsitzenden und Vorstandsmitgliedern der Landes- und Mitgliedsverbände des Zentralrats ©Zensen / Zentralrat Deutscher Sinti und Roma

Dauerhafte Erhaltung der Gräber von Holocaust-Überlebenden in Deutschland

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma hat nach langjährigen Verhandlungen mit Bund, Ländern und Kommunen erreicht, dass die schätzungsweise 4.000 Gräber von Holocaust-Überlebenden dauerhaft als Familiengedenkstätten und Orte des Gedenkens für zukünftige Generationen erhalten bleiben.

Am 14. Dezember 2018 unterzeichnete Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey im Rahmen eines Festaktes im Bundesrat im Namen der Bundesregierung eine Vereinbarung, die den vom NS-Regime verfolgten Sinti und Roma die ewige Ruhe garantiert. Ihre Gräber dürfen nach Ablauf der regelmäßigen Ruhezeiten nicht mehr abgeräumt werden. Die Ministerpräsidenten der Länder unterzeichneten die Vereinbarung im Rahmen der Ministerkonferenz der Länder am 5. Dezember 2018 in Berlin.

Neben Bundesratspräsident Daniel Günther, Bundesministerin Dr. Franziska Giffey und dem Vorsitzenden des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, nahmen die Ministerpräsidenten der Länder, Vertreter der beiden großen Kirchen und des Deutschen Städtetags, die Vorstände des Zentralrats und seiner Landesverbände sowie Holocaust-Überlebende an der Unterzeichnung teil.

Durch den Erhalt der Grabstätten wird das ehrende Gedenken an unser im Nationalsozialismus verfolgtes und ermordetes Volk bewahrt und an das schreckliche Schicksal unserer Minderheit im Holocaust erinnert.

Für die Familien der Sinti und Roma ist der dauerhafte Erhalt der Grabstätten als Familiengedenkstätte und als geschützter Ort des Gedenkens von großer Bedeutung, nicht zuletzt, weil es für die meisten ihrer im Nationalsozialismus ermordeten Angehörigen nirgendwo eine Grabstätte gibt. Gleichzeitig sind diese Grabstätten Orte von historischer Bedeutung und aufgrund ihrer besonderen Geschichte auch Orte des Lernens, insbesondere dort, wo durch besondere Grabinschriften und -tafeln auf das Schicksal der Bestatteten hingewiesen wird. Ihre Erhaltung liegt daher nicht nur im Interesse der betroffenen Familien, sondern ist auch ein wesentlicher Beitrag zur politischen Bildung und zur deutschen Erinnerungskultur.

 

 

„Unsere Gräber sind die letzten Spuren derer, die die Schrecken des Holocausts überlebt haben. Sie sind die Zeugen des Völkermordes an den Sinti und Roma und als solche ein Vermächtnis für unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat."

(Romani Rose, Zentralratsvorsitzender)

 

 

Institutionelle Anerkennung des Holocausts an Sinti und Roma

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