Foto: Jaroslaw Praszkiewicz

Entstehung des "Zigeunerfamilienlagers"

Auszug aus "Die Vernichtung der europäischen Roma im KL Auschwitz"

Gemäß dem sogenannten Auschwitz-Erlass von Heinrich Himmler vom 16. Dezember 1942 sollten „Zigeunermischlinge“ (d.h. Personen, die auch nur den geringsten Anteil an „Zigeunerblut“ hatten), „Rom-Zigeuner“ und „balkanische Zigeuner“ ins KL Auschwitz deportiert werden. In dem Erlass wurden zudem auch Gruppen von Sinti und Roma genannt, die von den Deportationen ausgeschlossen werden sollten. Zu diesen zählten u.a. die „reinrassigen Sinti- und Lalleri-Zigeuner“, von denen die Nationalsozialisten glaubten, dass diese die Eigenschaften der einst in Indien ansässigen Arier in einer degenerierten Form geerbt haben könnten und daher Forschungen unterzogen werden sollten. Ebenfalls von Deportationen verschont werden sollten die gut integrierten Sinti und Roma, die feste Arbeitsplätze und Wohnsitze hatten, Militärdienst ableisteten oder mit „reinrassigen“ Deutschen verheiratet waren.

Doch die detaillierten Einschränkungen des Erlasses und die Vorgehensweise der Kommissionen, die für die Organisation der Deportationen zuständig waren, wichen von den allgemeinen Vorgaben ab. Die lokalen Kommissionen nutzten Himmlers Erlass als einen bequemen Vorwand dafür, unerwünschte Sinti und Roma aus ihren Zuständigkeitsbereichen loszuwerden, unabhängig davon, welcher Kategorie sie angehörten. Daher wurden oftmals auch „sozial angepasste“ Personen auf Deportationslisten gesetzt. Davon zeugen die untenstehenden Aussagen von Rudolf Höß, dem Kommandanten des KL Auschwitz, und Pery Broad, einem Funktionär der Politischen Abteilung des Lagers, der in seinen Memoiren festhielt, dass die Deportations-Ausschlusskriterien willkürlich angewandt und im Allgemeinen missachtet wurden, da gerade die Personen, die feste Wohnsitze und Arbeitsplätze hatten, am einfachsten zu finden und zu ergreifen waren.

[Im März 1943] kamen dann (…) die näheren Befehle. Sie besagten, dass auf Befehl des Reichsführers alle Zigeuner „ohne Rücksicht auf den Mischlingsgrad“ zum Arbeitseinsatz in Konzentrationslager einzuliefern seien. Ausgenommen werden sollten Zigeuner und Zigeunermischlinge, die feste Wohnsitze hatten, sozial angepasst lebten und in festen Arbeitsverhältnissen standen. Diese Klausel stand nur auf dem Papier und wurde nirgends beachtet. Da man gerade dieser Zigeuner am leichtesten habhaft werden konnte, bildeten sie den größten Prozentsatz der Lagerinsassen. Mädchen, die in Wehrmachtsdienststellen als Stenotypistinnen tätig waren, Arbeiter der OT, Schüler von Konservatorien und andere Menschen, die eine solide Existenz besaßen und ihr Leben lang ordentlich gearbeitet hatten, befanden sich plötzlich mit geschorenen Haaren, eintätowierter Häftlingsnummer und blau-weißer Kleidung als Häftlinge in einem Konzentrationslager. (…) Hunderte von Soldaten, die nicht einmal wussten, dass sie Zigeunermischlinge waren, wurden vom Fronteinsatz herausgeholt, mussten ihre Uniform ausziehen und kamen ins Konzentrationslager, nur weil sie zwölf oder noch weniger Prozent Zigeunerblut hatten. Träger des Eisernen Kreuzes und anderer Tapferkeitsauszeichnungen waren von heute auf morgen als Asoziale hinter den Stacheldrähten von Auschwitz eingesperrt (...). Den Geheimbefehlen entsprechend hätte auch das nicht geschehen sollen. Zigeunermischlinge, die in diesem Krieg als Soldaten Verdienste erworben hatten, sollten von der Einweisung verschont bleiben, sofern sie bereit waren, sich sterilisieren zu lassen. Die meisten waren aber gar nicht danach gefragt worden, sondern man hatte sie einfach inhaftiert. (...) Man wollte die Zigeuner vernichten, hatte aber in Berlin allem Anschein nach Angst vor der eigenen Courage und zögerte lange mit einer endgültigen Entscheidung. Im Juli 1944 fielen die Würfel. Himmler hatte befohlen, dass alle Arbeitsfähigen in Lagern verbleiben und die übrigen vergast werden sollten.

So kamen u.a. eine gewisse Anzahl an Wehrmachtssoldaten aus völlig assimilierten oder gemischten Familien, ein langjähriges Mitglied der NSDAP und eine Berliner Aktivistin vom Bund Deutscher Mädel nach Auschwitz. Nach seiner Verhaftung schrieb Rudolf Höß, der ehemalige Kommandant von Auschwitz, Folgendes über diese Vorfälle:

Nun waren aber die Richtlinien, nach denen die Verhaftungen vorgenommen wurden, nicht präzise genug erteilt worden. Die einzelnen Kripostellen legten sie verschieden aus, und dadurch kam es zu Einweisungen von Personen, die auf keinen Fall zu dem Kreis der zu Internierenden gerechnet werden konnten. Man hatte vielfach Fronturlauber verhaftet, die hohe Auszeichnungen hatten, die mehrfach verwundet waren, deren Vater oder Mutter oder Großvater usw. aber Zigeuner oder Zigeuner-Mischlinge waren. Sogar ein uralter Parteigenosse war darunter, dessen Großvater als Zigeuner in Leipzig zugewandert war; er selbst hatte ein großes Geschäft in Leipzig und war mehrfach ausgezeichneter Weltkriegs-Teilnehmer. Auch war eine Studentin, die in Berlin BdM-Führerin war, darunter.

Infolge des sogenannten Auschwitz-Erlasses wurden über 22 000 Sinti und Roma aus dem Reichsgebiet, Österreich, Böhmen und Mähren, Polen und einigen weiteren Ländern ins KL Auschwitz deportiert. Die meisten von ihnen wurden ermordet oder starben im Lager.

Um die Deportierten aufzunehmen, wurde gemäß Himmlers Erlass ein gesondertes Lager, das sogenannte Zigeunerfamilienlager im Abschnitt BIIe in Birkenau gegründet. Als die ersten Transporte ankamen, befand sich das Lager noch im Bau, daher mussten die ersten Häftlinge beim Ausbau und bei der Einrichtung des Lagers arbeiten.

Der erste Roma-Transport nach Birkenau kam am 26. Februar 1943 an seinem Ziel an. Zwischen der Veröffentlichung des Auschwitz-Erlasses und seiner Umsetzung lagen also lediglich zwei Monate.

Transporte

Insgesamt wurden in den 17 Monaten seines Bestehens über 22 000 Personen ins Zigeunerlager deportiert, von denen fast 21 000 im Lager registriert wurden. Die meisten von ihnen kamen aus dem Reichsgebiet und Österreich – 13 108 Personen (62,59%). Die zweitstärkste Gruppe bildeten Sinti und Roma aus dem Protektorat Böhmen und Mähren – 4380 Personen (20,91%). 1273 der im Lager inhaftierten Roma (6,08%) kamen aus dem besetzten Polen. 1014 Personen (4,84%) waren sogenannte Staatenlose, die aus dem „Dritten Reich“ deportiert worden waren. 145 Personen (0,69%) kamen aus Frankreich, 139 (0,66%) – aus den Niederlanden, 121 (0,58%) – aus Belgien, 126 (0,6%) – aus Jugoslawien. Außerdem wurden im Lager 34 Roma aus Ungarn (0,16%), 27 aus Russland (0,13%), 22 aus Litauen (0,11%), 20 aus Norwegen (0,1%) und 2 aus Spanien (0,01%) registriert. Hinzu kommen noch 532 Häftlinge (2,54%), deren Staatsangehörigkeit nicht eindeutig bestimmt werden kann. Diese Statistik umfasst außerdem nicht die hauptsächlich aus Polen stammenden Roma, die nicht im Lager registriert, sondern kurz nach der Ankunft in den Gaskammern ermordet wurden.

Sinti und Roma in Auschwitz

Sign of Block 11; photo taken by Jaroslaw Praszkiewicz.

Block 11

Auszug aus "Die Vernichtung der europäischen Roma im KL Auschwitz"

Photo of flower in front of barbed wire fence taken in Auschwitz-Birkenau by Jaroslaw Praszkiewicz.

Fluchten

Auszug aus "Die Vernichtung der europäischen Roma im KL Auschwitz"

Photo of KL Auschwitz II-Birkenau taken by Jaroslaw Praszkiewicz.

Kinder

Auszug aus "Die Vernichtung der europäischen Roma im KL Auschwitz"

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