Rechtsanwälte Arnold Rosberg und Uli Roeder, Vertreter der Nebenklage im König-Prozess, vor einem Modell des KZ Auschwitz-Birkenau; Foto: Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma.
Schonung für die Mörder – Justizielle Aufarbeitung der NS-Verbrechen
Nachdem viele ranghohe Nationalsozialisten nach 1945 ihre Karrieren in staatlichen Behörden und in anderen wichtigen Institutionen fortsetzten, starteten Oskar und Vinzenz Rose eine Initiative, um die Verantwortlichen des Völkermordes an Sinti und Roma ihrer gerechten Strafe zuführen zu lassen. Im Juli 1948 erstatteten die Bruder Rose Strafanzeige gegen den RHF-Leiter Robert Ritter sowie gegen SS-Angehörige des sog. „Zigeunerreferats“ im Reichssicherhauptamt (RSHA), darunter Josef Eichberger, Hans Maly, Wilhelm Supp und Leo Karsten, die im RSHA die gleiche Funktionen innehatten, wie Adolf Eichmann und sein Stab sie für die Deportation der Juden hatte.
Paul Werner, der als SS-Oberführer zur RSHA-Spitze gehörte und einer der Haupttäter des Völkermordes war, blieb nach 1949 Ministerialrat im baden-württembergischen Innenministerium. Werner unterstand einige Jahre das sog. „Zigeunerreferat“. Das Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde 1963 durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit der Begründung eingestellt, es habe sich um „Maßnahmen gegen die Zigeunerplage“ gehandelt und diese seien „nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1956 nicht rassisch“ gewesen. Vorgeworfen wurde ihm die Beteiligung an Deportationen und Mordaktionen.
Der Prozess am Landgericht Siegen gegen den Blockführer Ernst-August König im sog. „Zigeunerlager“ des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau hatte erstmals den Völkermord an den Sinti und Roma in einem eigenständigen Verfahren zum Gegenstand. Eine Anklage erfolgte erst, nachdem 1985 der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma König angezeigt und damit neue Ermittlungen ausgelöst hatte. König wurde vom Landgericht Siegen am 24. Januar 1991 wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Lediglich im Fall König wurde eine Verurteilung wegen Mordes ausgesprochen. In allen anderen Fällen wurde entweder gar nicht oder nur unzureichend ermittelt. Die Verfahren wurden mit diskriminierenden Begründungen eingestellt.
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